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Allgemeine Geschäftsbedingung für
Camps
Mit Abgabe des ausgefüllten und
unterschriebenen Anmeldeformulars erkennt der
Erziehungsberechtigte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
an.
Die Teilnehmergebühr ist bei
Abgabe der Anmeldung zu entrichten.
Bei Rücktritt bis 14 Tage vor
Beginn des Fußballcamps werden 10% der Teilnehmergebühr
berechnet, bei Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage 50%.
Sollte das Kind das Training
durch Verletzung oder Erkrankung abbrechen müssen (Nachweis
durch Ärztliches Attest), werden bis zum 2.Tag 50% der
Gebühr erstattet.
Versicherung: Der
Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift,
dass sein Kind gesund und sportlich voll belastbar ist.
Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen während der
Trainingstage sind durch die Krankenversicherung des
Erziehungsberechtigten abgesichert, ebenso Unfälle oder
Verletzungen auf dem Weg zum oder vom Trainingsort.
Während der Trainingstage hat
das Kind den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten und
die Trainingsanlage nicht ohne Absprache zu verlassen. Bei
grober Missachtung erfolgt der Ausschluss vom Training ohne
Erstattung der Teilnehmergebühr.
Bei Verlust von Wertsachen
übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Die Daten auf dem
Anmeldeformular werden vertraulich behandelt. Fotos der
Kinder während der Trainingstage darf der Veranstalter auf
seiner Homepage bzw. für seine Werbezwecke veröffentlichen.
Bei nicht ausreichenden
Anmeldungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, das
Camp bis 14 Tage vor Beginn abzusagen. Die Teilnehmergebühr
wird in diesem Fall erstattet.
Allgemeine Geschäftsbedingung für
Fördertraining
Mit der unterschriebenen
Anmeldung erkennt der Erziehungsberechtigte die Allgemeinen
Geschäftbedingungen an.
Die Anmeldung zum Fördertraining
erfolgt immer für einen Monat, bei einer Trainingsstunde pro
Woche (Trainingstag individuell abgesprochen). Bis zum 20.
eines Monats muss sich der Erziehungsberechtigte für den
Folgemonat entscheiden. Hier reicht eine mündliche Zu- oder
Absage.
Die Teilnehmergebühr ist jeweils
am 1. Trainingstag eines Monats zu entrichten.
Bei Krankheit des Kindes wird
die Einheit nachgeholt.
Bei Verlust von Wertsachen
übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Die Daten der Anmeldung werden
vertraulich behandelt. Fotos der Kinder während des
Trainings darf der Veranstalter auf seiner Homepage bzw. für
seine Werbezwecke veröffentlichen.
Bei nicht ausreichenden
Anmeldungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, das
Training abzusagen.
Versicherung: Der
Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift,
dass sein Kind gesund und sportlich voll belastbar ist.
Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen während des
Trainings sind durch die Krankenversicherung des
Erziehungsberechtigten abgesichert, ebenso Unfälle oder
Verletzungen auf dem Weg zum oder vom Training.
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