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Zuletzt aktualisiert am:

17.01.2012

 

 

Kooperationspartner:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schorsch & Petra Dreßen GbR Von-Groote-Str. 220
41066 Mönchengladbach
Mobil: 0172/20 79 701
Mobil: 0173/725 88 55
info@schorsch-dressen.de

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingung für Camps

Mit Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars erkennt der Erziehungsberechtigte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Die Teilnehmergebühr ist bei Abgabe der Anmeldung zu entrichten.

Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn des Fußballcamps werden 10% der Teilnehmergebühr berechnet, bei Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage 50%.

Sollte das Kind das Training durch Verletzung oder Erkrankung abbrechen müssen (Nachweis durch Ärztliches Attest), werden bis zum 2.Tag 50% der Gebühr erstattet.

Versicherung: Der  Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Kind gesund und sportlich voll belastbar ist. Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen während der Trainingstage sind durch die Krankenversicherung des Erziehungsberechtigten abgesichert, ebenso Unfälle oder Verletzungen auf dem Weg zum oder vom Trainingsort.

Während der Trainingstage hat das Kind den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten und die Trainingsanlage nicht ohne Absprache zu verlassen. Bei grober Missachtung erfolgt der Ausschluss vom Training ohne Erstattung der Teilnehmergebühr.

Bei Verlust von Wertsachen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Die Daten auf dem Anmeldeformular werden vertraulich behandelt. Fotos der Kinder während der Trainingstage darf der Veranstalter auf seiner Homepage bzw. für seine Werbezwecke veröffentlichen.

Bei nicht ausreichenden Anmeldungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Camp bis 14 Tage vor Beginn abzusagen. Die Teilnehmergebühr wird in diesem Fall erstattet.

 

Allgemeine Geschäftsbedingung für Fördertraining

Mit der unterschriebenen Anmeldung erkennt der Erziehungsberechtigte die Allgemeinen Geschäftbedingungen an.

Die Anmeldung zum Fördertraining erfolgt immer für einen Monat, bei einer Trainingsstunde pro Woche (Trainingstag individuell abgesprochen). Bis zum 20. eines Monats muss sich der Erziehungsberechtigte für den Folgemonat entscheiden. Hier reicht eine mündliche Zu- oder Absage.

Die Teilnehmergebühr ist jeweils am 1. Trainingstag eines Monats zu entrichten.

Bei Krankheit des Kindes wird die Einheit nachgeholt.

Bei Verlust von Wertsachen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Die Daten der Anmeldung werden vertraulich behandelt. Fotos der Kinder während des Trainings darf der Veranstalter auf seiner Homepage bzw. für seine Werbezwecke veröffentlichen.

Bei nicht ausreichenden Anmeldungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Training abzusagen.

Versicherung: Der  Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass sein Kind gesund und sportlich voll belastbar ist. Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen während des Trainings sind durch die Krankenversicherung des Erziehungsberechtigten abgesichert, ebenso Unfälle oder Verletzungen auf dem Weg zum oder vom Training.

 

 

 

 

 

 

 

 

Hauptsponsoren:

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weitere Sponsoren:

 

  Lambertz & Krievans GmbH         Viersen, Freiheitsstr. 236 Tel.:02162/16220